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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA SOMMERFIT

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden AGB beziehen sich auf die Geschäftsbeziehung & das Angebot der Firma  Sommerfit und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt).

1.2 Kunden sind Privatpersonen, Vereine, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen

1.3 Mit den in diesen AGB enthaltenen Begrifflichkeiten sind immer sowohl weibliche, männliche wie auch diverse Personen gemeint.

1.4 Mit Unterzeichnung des Vertrages oder Kauf einer Einzelcoachingstunde gelten die AGB als akzeptiert. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Bei Übertragung eines Coachings (z.B. Geschenkgutschein) wird die Gültigkeit der AGB mitübertragen.

1.5 Sommerfit behält sich vor bei Minderjährigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten einzufordern.

1.6 Ein Anspruch auf Vertragserfüllung seitens Sommerfit besteht erst nach vollständiger Zahlung.

1.7 Der sich aus dem Vertrag heraus ergebene, geschuldete Betrag ist 10 Tage nach Vertragsabschluss fällig.

1.8 Im Falle eines Zahlungsverzugs besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung seitens Sommerfit und bereits in Anspruch genommene Trainingseinheiten werden als Einzelcoaching abgerechnet.

1.9 Der Vertrag endet mit Ablauf des Coachings respektive der Gültigkeit. Es werden somit nur befristete Verträge abgeschlossen.

1.10 Das Coaching ist nicht vorzeitig kündbar. Als Ausnahmen gelten:

  • Krankheit, die jedes weitere Training unmöglich macht.

  • Individuelle Vereinbarungen mit Sommerfit Es bedarf des schriftlichen Nachweises. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztlicher Nachweis zu erbringen, welcher bescheinigt, dass die Leistungen von Sommerfit zu keinem weiteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können.

1.11 Ein Unterbruch der Laufzeit des Coachings respektive der Vertragsgültigkeit ist grundsätzlich nicht möglich. Als Ausnahmen gelten:

  • Krankheit (ab 4 Wochen)

  • Abwesenheit aus beruflichen Gründen (ab 4 Wochen)

  • Individuelle Vereinbarungen mit Sommerfit

Es bedarf des schriftlichen Nachweises des Arztes respektive des Arbeitgebers. Die Gültigkeit respektive die Laufzeit kommen zum Stehen für die Dauer des Unterbruchs.

  1. Das Coaching ist persönlich und nicht übertragbar.

  2. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch auf nichtgenutzte Leistungen.

  3. Gerichtsstand ist Firmendomizil von Sommerfit.


2. Angebot

2.1 Einzeleintritt: 

Ermöglicht die Buchung einer einzelnen Trainingseinheit. Der Einzeleintritt ist ab Kaufdatum für einen Monat gültig. 

2.2 Freies Training:

Ermöglicht die Buchung von Trainingseinheiten während einer Zeitspanne von 10 oder 20 Terminen. Beginn der Laufzeit ist ab Kaufdatum oder nach individueller Vereinbarung.

2.3 Halbjahresabonnement:

Ermöglicht die Buchung von Trainingseinheiten während einer Zeitspanne von 6 Kalendermonaten. Beginn der Laufzeit ist ab Kaufdatum oder nach individueller Vereinbarung.

2.4 Jahresabonnement:

Ermöglicht die Buchung von Trainingseinheiten während einer Zeitspanne von 12 Kalendermonaten. Beginn der Laufzeit ist ab Kaufdatum oder nach individueller Vereinbarung.

2.5 Individuelle Coaching in Laufzeit und Trainingsumfang nach Absprache und Vereinbarung zwischen Sommerfit und Kunde. 


3. Leistungsumfang Gruppentraining

3.1 Die angebotenen Trainingslektionen werden durch qualifiziertes Trainingspersonal geleitet.

3.2 Eine Trainingslektion entspricht einer im Angebotsplan definierten Trainingseinheit. 

3.3 Eine Trainingseinheit entspricht der Teilnahme an einer Trainingslektion.

3.4 Die Teilnehmeranzahl für eine Trainingslektion ist auf maximal 4 Teilnehmer beschränkt.

3.5 Trainingslektionen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Teilnehmern durchgeführt.

3.6 Die angebotenen Trainingslektionen können dem Angebotsplan im Internet oder der entsprechenden App entnommen werden.

3.7 Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Trainingslektion erfordert zwingend eine Anmeldung. Diese kann persönlich, telefonisch oder via

App erfolgen. Anmeldungen per E-Mail, SMS oder Briefpost können nicht akzeptiert werden.

3.8 Anmeldungen, welche nach erfolgter Ausbuchung (4 Teilnehmer bereits angemeldet) eingehen, werden auf einer Warteliste geführt.

3.9 Die auf der Warteliste geführten Angemeldeten können im Falle einer Absage der bereits registrierten Teilnehmer benachrichtigt werden. Dies erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.

3.10 Absagen von bereits registrierten Teilnehmern haben bis spätestens 1 Stunden vor Beginn der Trainingslektion zu erfolgen.

3.11 Folgen einer verspäteten Absage:

§ Monats-, Halbjahres- und Jahresabonnemente: Bei dreimaliger Wiederholung wird die nächste Anmeldung zu einer Trainingslektion auf die Warteliste gesetzt.

3.12 Der Kunde hat Anspruch auf die vertraglich abgeschlossenen Leistungen, welche durch Sommerfit gewährleistet werden. Gebuchte Trainingseinheiten, welche durch Sommerfit nicht erfüllt werden können, werden dem Kunden gutgeschrieben.

4. Leistungsumfang Personaltraining

4.1 Die angebotenen Trainingslektionen werden durch qualifiziertes Personal geleitet.

4.2 Eine Trainingslektion entspricht einer im Angebotsplan definierten individuellen Trainingseinheit. 

4.3 Die Trainingseinheit kann (virtuell) oder vor Ort Sommerfit Studio erfolgen.

4.4 Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten Sportbekleidungsauswahl, Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.

4.5 Folgende Leistungen werden zusätzlich angeboten: Sporttaping.

5. Haftung und Versicherungen

5.1 Die Teilnahme an Trainingseinheiten und das Aufhalten in den Räumlichkeiten von Sommerfit erfolgen auf eigenes Risiko.

5.2 Der Kunde ist für die Versicherung des Unfallrisikos selber verantwortlich. Er bestätigt hiermit unfallversichert zu sein.

5.3 Der Kunde versichert sportgesund zu sein. Er hat sich dies bei einem Arzt bescheinigen zu lassen. Ein Verzicht darauf erfolgt auf eigene Verantwortung. Sommerfit behält sich vor, sich in gewissen Fällen die Gesundheit des Kunden durch einen Arzt attestieren zu lassen. Abfrage und Bestätigung des Kunden ist dem Anamnesebogen zu entnehmen.

5.4 Für gesundheitliche Risiken, auch solche die dem Kunden selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt Sommerfit im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.

5.5 Ebenso übernimmt Sommerfit keine Haftung für Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden, sofern Sommerfit keine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.

5.6 Sommerfit bestätigt über einen angemessene Betriebshaftpflicht zu verfügen.

5.7 Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem, sind Sommerfit sofort mitzuteilen und gegebenenfalls ist das Training sofort abzubrechen.

5.8 Es wird keine Haftung für Sachschäden jeglicher Art übernommen.

5.9 Für den Verlust von Wertgegenständen wird nicht gehaftet.

5.10 Alle Empfehlungen von Kooperationspartnern sind unverbindlich. Die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von Sommerfit entstehen, ist ausgeschlossen.


6. Weiteres

6.1 Grundsätzlich gilt es, sich an die Hausordnung zu halten. Ein der Hausordnung widersprechendes Verhalten kann mit dem Ausschluss vom Training geahndet werden. Bei grobwidrigem Verhalten   oder bei wiederholtem Verstoss gegen die Hausordnung behält sich Sommerfit vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen ohne Rückerstattungsanspruch der verbleibenden Laufzeit.

6.2 Adressänderungen sind umgehend mitzuteilen.

6.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos, auf denen er zu sehen ist, auf sozialen Medien veröffentlicht werden können. Falls nicht, ist dies ausdrücklich mitzuteilen. 

6.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es aus Coaching – Gründen zu taktilen Berührungen zwischen dem Kunden und Coach kommen kann. Der Coach verpflichtet sich bei dem Kunden das Einverständnis schriftlich einzuholen. 

7. Datenschutz und Geheimhaltung

7.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Sommerfit gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 & 4 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.

7.2 Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Sommerfit.

7.3 Sommerfit ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Sommerfit und dem Kunden.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

8.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

8.3 Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sitz Bülach im Kanton Zürich

8.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Stand: Januar 2022

AGB: Text
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